Bayerische Verschleierungstaktik

Seit dem 1. Januar 2006 können in fast allen Bundesländern Informationen abgerufen werden, die Einblick in Entscheidungen von Behörden geben. Nur Bayern und Niedersachsen wehren sich dagegen.

Von
BENJAMIN EMONTS

Jan Renner gehört zur Geschäftsführung von „Mehr Demokratie Bayern“.

Eine illustre Runde traf sich am 22. April 2008 zum Dinner in Angela Merkels Kanzleramt. Merkel hatte rund um den 60. Geburtstag des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann etwa 30 hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Kultur an die Tafel geladen, man servierte Spargel und Kalbsrücken. Der Vorgang jedoch stieß auf öffentliche Kritik – Merkel wurde Kumpanei mit der Wirtschaft vorgeworfen, ein Abendessen mit „Geschmäckle“. Das Kanzleramt sollte daraufhin die Gästeliste und andere Details des Abendessens herausgeben. Doch viele Informationen hielt die Behörde zurück. Drei Jahre später kam es zum Showdown am Berliner Verwaltungsgericht.

Thilo Bode, der Gründer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, hatte gegen das Zurückhalten der Informationen geklagt. Er berief sich auf das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, das die Große Koalition unter Merkels Führung bereits im Jahr 2006 verabschiedet hatte. An jenem Tag kam das neue Gesetz zum ersten Mal auf die große Bühne – zumindest mit einem Teilerfolg. Das Kanzleramt musste die Gästeliste des Abendessens und sogar die Einkaufsliste herausrücken, sie stehen seither für alle lesbar im Internet. Nur der Terminkalender von Angela Merkel blieb unter Verschluss. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt bis heute. Alle Bürgerinnen und Bürger haben demnach einen „voraussetzungslosen Anspruch“, Einblicke in behördliche Akten, Dokumente, Unterlagen und Dateien zu bekommen. Anders als zuvor müssen sie dafür nicht persönlich betroffen sein, es genügen die reine Neugier und ein formloser Antrag in der jeweiligen Behörde, zum Beispiel per E-Mail oder über das bekannte Verbraucherportal „FragDenStaat“.

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BISS-Ausgabe Februar 2025 | Besser gesund bleiben

Cover des BISS-Magazins Februar 2025

Inhalt | Besser gesund bleiben | Krank sein ist nicht schön, ohne Krankenversicherung kann es lebensbedrohlich werden. | 6 Weisungsbetreuung: Wie bringt man Jugendliche auf den rechten Weg zurück? | 10 Julia von Heinz: Interview | 12 open.med: Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung | 18 Funktionelle Störungen: Krank ohne erklärbare Ursache | 25 Stiftung BISS: Verabschiedung von Bert Kühnöhl | 5 Wie ich wohne | 22 BISS-Verkäufer*innen erzählen, was sie bewegt | Rubriken | 3 Editorial | 24 Patenuhren | 26 Freunde und Gönner | 30 Mein Projekt, Impressum | 31 Adressen

Krank und ohne Versicherung

Gesundheit ist ein Menschenrecht!

Ärztin Kristina Huber und Projektreferentin Monica Ilea.

In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Das ist seit dem Jahr 2009 eine gesetzliche Pflicht. Aber mehr als eine halbe Million Menschen haben keine vollständige Krankenversicherung. Diese Menschen können nur hoffen, dass sie nicht schwer krank werden. Denn sie werden ohne Krankenversicherung beim Arzt oder im Krankenhaus meist nicht behandelt.

open.med ist eine medizinische Beratungs- und Behandlungsstelle. Sie hilft Menschen ohne Krankenversicherung. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt hat sie im Jahr 2006 gegründet. open.med bedeutet so viel wie “offene Medizin“. open.med gibt es bisher in München, Stuttgart, Magdeburg, Hamburg und Berlin. In München bekommt open.med Geld von der Stadt, von Stiftungen und von privaten Spendern.

In München ist die Behandlungspraxis von open.med in der Dachauer Straße 161. Es gibt feste Sprechstunden. Und es gibt zwei Behandlungsbusse an verschiedenen Standorten. ( Alle Infos ganz unten).

open.med behandelt alle Menschen ohne Krankenversicherung,

egal ob aus Deutschland oder aus einem anderen Land.

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BISS-Ausgabe Januar 2025 | Auf ein Neues

Cover des BISS-Magazins Januar 2025

Inhalt | Guter Start | Mit der Stiftung BISS können viele Familien in ein besseres Leben starten | 6 Cannabisgesetz: Wie steht es um die Sucht bei Jugendlichen? | 10 Budget für Arbeit: „Ich bin der Boss“ | 16 Beschwerdestelle: Pflege Rat und Unterstützung bei Problemen mit der Pflege | 18 Stiftung BISS: Wunderbare Fügungen | SCHREIBWERKSTATT | 5 Wie ich wohne | 24 BISS-Verkäufer und Verkäuferinnen erzählen, was sie bewegt | Rubriken | 3 Editorial | 26 Patenuhren | 28 Freunde und Gönner | 30 Impressum, Mein Projekt | 31 Adressen

Ich bin der Boss

Kristina Biburger (Foto: Leon Scheffold)

Zusammenfassung in Einfacher Sprache

Viele Menschen mit Behinderung brauchen Assistenzkräfte, um selbstbestimmt zu leben.

Die Assistenzkräfte helfen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt, beim Kochen, in der Freizeit und im Urlaub, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Viele Menschen mit Behinderung wissen nicht:

Mit dem Arbeitgeber-Modell können sie ihre Assistenzkräfte selbst auswählen und bezahlen.

Kristina Biburger setzt sich dafür ein, dass viele Menschen mit Behinderung das wissen und nutzen.

Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung) können das Arbeitgeber-Modell nutzen.
Bisher nutzen das in München nur etwa 150 Menschen.

Kristina Biburger nutzt das Arbeitgeber-Modell seit dem Jahr 2001.
Sie hat 10 Assistenzkräfte eingestellt. Sie hat die Bewerbungsgespräche selbst geführt und sich ihre Angestellten ausgesucht.

Denn wichtig ist, dass man sich gut versteht und miteinander gut klarkommt.

Denn sie braucht ihre Assistenzkräfte in jeder Situation ihres Lebens, 24 Stunden am Tag. Auch in ihrer Freizeit, bei Kino-Besuchen, Familienfeiern, Konzerten oder im Urlaub.
Kristina Biburger zahlt die Gehälter, sie plant die Schichten und schreibt Zeugnisse.
Ihre Angestellten helfen ihr bei allen Tätigkeiten, die sie selbst nicht machen kann.
Das Geld bekommen die Menschen mit Behinderung zum Beispiel vom Staat oder von der Kranken- oder Pflege-Kasse. Sie können selbst darüber bestimmen, wie sie das Geld nutzen. Denn Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten, was sie brauchen. Kristina Biburger kann dadurch selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben. Sie kann selbstbestimmt reisen, wann sie es möchte. Und sie ist dabei nicht abhängig von einem Pflegedienst.

Aber es macht natürlich auch viel Arbeit, alles selbst zu planen. Sie macht all das, was eine Chefin machen muss. Es ist ein richtiger Job. Aber dafür bekommt sie kein Geld.


Deshalb setzt sie sich auch dafür ein, dass dieser Job als Beruf anerkannt wird.


Man muss einen Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse stellen, um das Arbeitgeber-Modell nutzen zu können. Nach ein bis zwei Jahren muss man dann wieder einen Antrag stellen.
Denn es könnte sich ja etwas im Leben geändert haben. Kristina Biburger sagt: „Das ist nervig und muss abgeschafft werden. Denn ich habe meine Behinderung von Geburt an. Was soll sich daran ändern? Ich stehe ja nicht wieder aus dem Rollstuhl auf.“

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