Seit dem 1. Januar 2006 können in fast allen Bundesländern Informationen abgerufen werden, die Einblick in Entscheidungen von Behörden geben. Nur Bayern und Niedersachsen wehren sich dagegen.
Von
BENJAMIN EMONTS

Eine illustre Runde traf sich am 22. April 2008 zum Dinner in Angela Merkels Kanzleramt. Merkel hatte rund um den 60. Geburtstag des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann etwa 30 hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Kultur an die Tafel geladen, man servierte Spargel und Kalbsrücken. Der Vorgang jedoch stieß auf öffentliche Kritik – Merkel wurde Kumpanei mit der Wirtschaft vorgeworfen, ein Abendessen mit „Geschmäckle“. Das Kanzleramt sollte daraufhin die Gästeliste und andere Details des Abendessens herausgeben. Doch viele Informationen hielt die Behörde zurück. Drei Jahre später kam es zum Showdown am Berliner Verwaltungsgericht.
Thilo Bode, der Gründer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, hatte gegen das Zurückhalten der Informationen geklagt. Er berief sich auf das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, das die Große Koalition unter Merkels Führung bereits im Jahr 2006 verabschiedet hatte. An jenem Tag kam das neue Gesetz zum ersten Mal auf die große Bühne – zumindest mit einem Teilerfolg. Das Kanzleramt musste die Gästeliste des Abendessens und sogar die Einkaufsliste herausrücken, sie stehen seither für alle lesbar im Internet. Nur der Terminkalender von Angela Merkel blieb unter Verschluss. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt bis heute. Alle Bürgerinnen und Bürger haben demnach einen „voraussetzungslosen Anspruch“, Einblicke in behördliche Akten, Dokumente, Unterlagen und Dateien zu bekommen. Anders als zuvor müssen sie dafür nicht persönlich betroffen sein, es genügen die reine Neugier und ein formloser Antrag in der jeweiligen Behörde, zum Beispiel per E-Mail oder über das bekannte Verbraucherportal „FragDenStaat“.
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