Das Projekt BISS beruht auf einer einfachen Einsicht: Bürger, die einmal in soziale Schwierigkeiten – das heißt konkret: in Armut und Obdachlosigkeit – geraten sind, wollen nicht für den Rest ihres Lebens als Almosenempfänger leben. Sie brauchen eine Beschäftigung, durch die sie selbst wieder Geld verdienen, Kontakte herstellen und so einen Weg zurück in die Gesellschaft finden können
Der BISS – Standard
Das Besondere am BISS-Verkauf ist die selbstständige Arbeitsweise, die freie Zeiteinteilung, der individuell begrenzbare Zeitaufwand und die Möglichkeit zu sozialen Kontakten und Kommunikation auf gleicher Ebene, die die Menschenwürde wahrt. Aufgrund dieser Kombination können auch Menschen fest angestellt werden, die nur noch geringe Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz haben. Die Arbeit bei BISS ermöglicht, die eigene Belastbarkeit zu prüfen und soziales Verhalten zu üben.
BISS will nicht nur Symptome lindern, sondern den Betroffenen helfen, aus eigener Kraft die schwierige Situation, in der sie sich befinden, zu überwinden. Die soziale Wiedereingliederung wird zusätzlich vorangetrieben durch systematische Maßnahmen zur Entschuldung, Wohnungs- und Hausratbeschaffung, Weiterbildung und gesundheitliche Sanierung. Dauerhafte Reintegration kann nur gewährleistet werden, wenn ein angemessener Teil der Einnahmen, die eine Straßenzeitung erzielt, wieder in die Verkäufer „investiert“ wird.
Und wie sieht das in der Praxis aus?
Drei Monate lang kann jeder Verkäufer erst einmal testen, ob und wie er BISS verkaufen kann und mag. Möchte er nur ein bisschen dazuverdienen zu Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld oder will er angestellt werden? Hat er sich für eine Anstellung entschieden, muss er erst einmal weitere drei Monate beweisen, dass er die Verkaufsvorgabe monatlich erfüllen kann. Dann wird der entsprechende Arbeitsvertrag unterschrieben.
BISS hat Teilzeit- und Vollzeitstellen. Bei den Teilzeitstellen bewegt sich die Verkaufsvorgabe zwischen 400 und 600 Exemplaren und bei Vollzeitstellen zwischen 800 und 1200 Exemplaren. Die Gehälter sind entsprechend abgestuft zwischen 800 Euro und 2100 Euro brutto. Jeder angestellte Verkäufer erhält eine Monatsfahrkarte des MVV und eine Zuzahlung zur Altersvorsorge. Die Verkaufsvorgaben sind elfmal jährlich zu erfüllen. Der August gilt als Urlaubsmonat.
Nicht jeder darf BISS verkaufen. Generell gilt, dass Bürger, die nachweislich obdachlos sind, keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, uneingeschränkt BISS verkaufen dürfen. Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und Rentner dürfen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen durch den BISS-Verkauf ihre Bezüge aufbessern.
Ordnung muss sein. Jeder BISS-Verkäufer erhält einen BISS-Ausweis, den er während seiner Arbeitszeit gut sichtbar tragen muss. Alkoholisiert und unter Drogen darf BISS keinesfalls verkauft werden. Auch der Verkauf an der Haustür ist untersagt. BISS ist eine Zeitschrift, die gewissermaßen nur “auf der Straße” verkauft werden darf.
Ihren BISS-Verkäufer kennen Sie vom Sehen her bestimmt schon. Das hat seinen Grund, denn jeder unserer Mitarbeiter hat einen festen Stammplatz. Marienplatz, Stachus, Sendlinger Tor und Hauptbahnhof gehören zu den bekanntesten Plätzen. Schon mancher BISS-Verkäufer ist mittlerweile zu einer festen Institution geworden. Durch die regelmäßige Präsenz kann sich zwischen Käufer und Verkäufer eine gute Beziehung entwickeln. Für viele Verkäufer eine wichtige – und oft die einzige -Kommunikationsmöglichkeit zur bürgerlichen Gesellschaft!
Wenn Sie jemanden kennen, der obdachlos oder arm ist, fragen Sie doch mal, ob er nicht BISS verkaufen möchte. Die richtige Anlaufstelle ist unser Büro in der Metzstraße 29. Dort werden auch die Verkäuferausweise ausgestellt. Und das sollte die Person mitbringen: einen Personalausweis, ein Passfoto und bei festem Wohnsitz einen Nachweis darüber, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet. BISS freut sich über jeden!
Verkäufer*innstatistik 2023 |
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Aktive Verkäufer | 117 =100% | |
davon sind: | ||
Frauen | 34 = 29% | |
Männer | 83 = 71% | |
117 =100% | ||
deutsch | 33 = 28% | |
EU-Bürger | 77 = 66% | |
keine EU-Bürger | 7 = 6% | |
117 =100% | ||
Auf diese 117 Verkäufer beziehen sich die vier nachfolgenden Statistiken | ||
1. Alter der BISS-Verkäufer und -Verkäuferinnen | ||
bis 39 Jahre | 4 = 3 % | |
40 bis 49 Jahre | 28 = 24 % | |
50 bis 59 Jahre | 31=26,5 % | |
60 bis 69 Jahre | 38 = 31 % | |
70 Jahre und älter | 18=15,5 % | |
117 =100% | ||
2. Verweildauer der Verkäufer und Verkäuferinnen bei BISS | ||
weniger als 1 Jahr | 22 = 19% | |
1 bis unter 4 Jahre | 34 = 29% | |
4 bis unter 6 Jahre | 10 = 9 % | |
6 bis unter 10 Jahre | 25 = 21% | |
10 bis unter 15 Jahre | 12 = 10% | |
15 Jahre und länger | 14 = 12% | |
117 =100% | ||
3. Einkommenssituation der BISS-Verkäufer und -Verkäuferinnen | ||
Existenzsicherung ausschließlich durch Anstellung/Gehalt von BISS | 55 = 47% | |
Kleinrente plus BISS-Verkauf | 17 = 15% | |
Arbeitslosengeld/Sozialhilfe plus BISS-Verkauf | 45 = 38% | |
117 =100% | ||
4. Wohnsituation der BISS-Verkäufer und -Verkäuferinnen | ||
Wohnung | 79 = 68% | |
Unterkunft/Wohnheim/ Pension | 19 = 16% | |
auf der Straße | 19 = 16% | |
117 =100% | ||