Kaufen!

Karin Lohr, Foto: Volker Derlath

Es war einmal ein Mietshaus in der Thalkirchner Straße, das verkauft und so zum Spekulationsobjekt auf dem Münchner Immobilienmarkt wurde. Der letzte Eigentümer in einer Reihe von Investoren hat angeblich 19,5 Millionen Euro für das Anwesen bezahlt und musste Ende vergangenen Jahres Insolvenz anmelden. Beeindruckend ist, dass eine Gruppe engagierter Bewohner des Mietshauses nicht aufgegeben und erreicht hat, dass die Stadt München mit dem Insolvenzverwalter über einen möglichen Ankauf verhandelt. Leider ist es der Stadt seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Anfang November 2021 in einer Reihe von anderen Fällen untersagt worden, zum Verkauf stehende Wohnhäuser zu erwerben. Denn ihr Vorkaufsrecht auf Grundlage des §26 des Baugesetzbuches darf die Stadt nur eingeschränkt ausüben.
Für jemanden, der nicht jeden Tag mit Baurecht zu tun hat, ist das schwer zu verstehen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts legt fest, dass das Vorkaufsrecht durch die Stadt nur ausgeübt werden darf, wenn der aktuelle Zustand der Immobilie gegen das Gesetz verstößt. Das Vorkaufsrecht darf jedoch nicht ausgeübt werden, wenn sie mit dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die Zukunft argumentiert. Experten sagen, diese drohende Gesetzeslücke hätte sich vorher leicht beheben lassen. Das wurde jedoch von dem damals zuständigen Innenministerium unter CSU-Minister Seehofer versäumt. Wenn sich die Länder einig sind, dass zum Verkauf stehende Mietshäuser in den Händen kommunaler Wohnungsgesellschaften besser aufgehoben sind als bei Investoren, können sie das Gesetz per Mehrheitsbeschluss anpassen.
Ich verstehe nicht, wie sich demokratische Parteien dem Anliegen, auf diese Art und Weise bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, verschließen können. Die Mieten steigen und die Preise des Münchner Immobilienmarkts sind zum Fürchten. Das Vorkaufsrecht kann nicht alle Probleme lösen, aber es ist ein Baustein. Die Stadt München muss leider oft in den sauren Apfel beißen, weil das geltende Recht besagt, dass sie nur in einen bestehenden Vertrag zu dem bereits vereinbarten, nicht jedoch zu einem limitierten Preis einsteigen kann. Das wurde der Stadt von der Opposition vorgeworfen, zu Unrecht, wie ich meine. Denn freiwillig zahlt niemand hohe Preise. Was aber antwortet die Politik beispielsweise einem Krankenpfleger oder der MVV-Busfahrerin, die vergeblich eine Wohnung suchen? Dass man welche hätte kaufen können, die aber denen zu teuer waren, die besser verdienen und bestens versorgt sind? Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ist bezahlbarer Wohnraum überlebensnotwendig. Die Politik kann nicht nur, sondern sie mussschnell handeln.


Herzlichst


Karin Lohr, Geschäftsführerin