In Deutschland kommt jeden dritten Tag eine Frau durch partnerschaftliche Gewalt zu Tode. Wir haben mit der Rechtsanwältin Christina Clemm darüber gesprochen, welchen Gefahren von partnerschaftlicher Gewalt Frauen immer noch ausgesetzt sind, welche Ursachen es dafür gibt und warum in Deutschland immer noch viel zu wenig gegen diese Form der Gewalt unternommen wird.
Interview GABRIELA HERPELL Illustration CLEON PETERSON

Frau Clemm, wie kam es, dass Sie zur Expertin für die Gewalt in Familien geworden sind?
Ich habe schon als Studierende bei einer Anwältin gearbeitet, die sehr viele Nebenklagen in dem Bereich gemacht hat. Ich verteidige auch oft, aber in anderen Bereichen, in Jugendstrafverfahren, Demoverfahren, Terrorismus, aber ich verteidige nicht bei Vorwürfen der Gewalt gegen Frauen, sexualisierter Gewalt, bei rassistisch motivierter Gewalt, also die Umkehrung dessen, was ich auf Nebenklageseite mache.
Wie nahe gehen Ihnen die Fälle, in denen es um häusliche Gewalt oder Gewalt gegen Frauen geht?
Ich mache das seit über 20 Jahren. Ich bin häufig sehr beeindruckt davon, wie die Betroffenen damit umgehen. Wie sie es schaffen, aus so unendlich viel Leid und Gewalt herauszukommen. Und ich kann ihnen ein kleines Stück ihres Weges beistehen und oft etwas für sie erreichen, das ist auch eine unglaublich schöne Arbeit. Die Frauen sind meistens schon im Frauenhaus, haben den Partner oder Ex-Partner angezeigt und sind getrennt, wenn sie zu mir kommen. Das ist eine andere Situation, als sie Sozialarbeitende häufig vorfinden. Die einzigen Verfahren, in denen es meist anders ist, sind die Stalking-Verfahren, denn in diesen Verfahren sind die Straftaten oft noch nicht beendet.
Gehen die Frauen nicht sehr oft zurück?
Das passiert natürlich auch, vor allem, wenn sie erst kurz getrennt sind und keine Perspektive haben. Es gibt leider häufig gute Gründe dafür, zurückzugehen.

Versuchen Sie, die Frauen davon abzuhalten?
Nein, das steht mir nicht zu. Ich sage aber schon im Erstgespräch, dass ich, sofern das Mandat beendet werden soll, ein persönliches Gespräch führen möchte. Es reicht mir nicht, wenn der Ehemann anruft und sagt, seine Frau möchte nicht mehr von mir vertreten werden. Das muss ich schon von der Betroffenen selbst hören. In vielen Fällen kommen die Betroffenen irgendwann wieder, ein zweites, ein drittes Mal. Mir ist wichtig, dass es ihnen nicht unangenehm ist, mir ein halbes Jahr später zu sagen, dass es doch nicht geklappt hat.
Haben Sie schon Frauen nicht helfen oder retten können?
Retten kann ich sowieso nicht. Es ist glücklicherweise noch nicht passiert, dass eine Frau, die ich vertreten habe, umgebracht wurde, was ja statistisch fast ein Wunder ist. Aber ich habe mehrfach Angehörige von Frauen, die umgebracht worden sind, vertreten. Die Kinder, Eltern oder Geschwister.
Als Ende 2018 und 2019 die Zahlen veröffentlicht wurden, dass alle drei Tage eine Frau wegen häuslicher Gewalt in Deutschland ums Leben kommt, hat Sie das überrascht?
Gar nicht. Aber es ist natürlich eine ungeheuerliche Zahl. Und das sind ja die vollendeten Tötungsdelikte. Es fehlen die Fälle, in denen der Partner versucht hat, die Frau zu töten, und dann von dem Versuch zurückgetreten ist. Es passiert zum Beispiel immer wieder, dass Frauen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt werden und der Täter dann doch noch ablässt. Aber Angriffe gegen den Hals sind höchstgefährlich, kaum kontrollierbar. Es ist häufig Glück, dass die Frauen überleben.
Bei den 140.755 Fällen von häuslicher Gewalt sind die aber drin, oder? 114.000 Opfer waren weiblich.
Das sind nur die angezeigten Fälle. Es gibt natürlich viel mehr. Mir berichten viele Frauen von Gewalt, die niemals angezeigt wird. Ich sage übrigens lieber „Partnerschaftsgewalt“, weil vom Haus ja keine Gewalt ausgeht. Es ist der Partner oder der Ex-Partner, und häusliche Gewalt kann auch im Park stattfinden. Ich finde, man kann die Täter schon benennen. Sie kommen aus der Nähe.
Worin besteht für Sie die Wurzel allen Übels?
In den Machtverhältnissen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass mehr Männer Frauen schlagen als umgekehrt, und überall, wo es Macht gibt, gibt es auch Gewalt. Es gibt strukturelle Gewalt, psychische Gewalt und körperlich ausgeübte Gewalt. Ihr zu entkommen ist schwierig, wenn man auch noch in ökonomischer Abhängigkeit ist, was sehr häufig ist. Dass Frauen wieder zurückgehen, liegt ja nicht daran, dass sie sich gern schlagen lassen, sondern, dass sie möglicherweise von Obdachlosigkeit bedroht sind, wenn sie ihren Ehemann verlassen. Sie haben einen sozialen Abstieg zu befürchten.
Sie können ins Frauenhaus.
Aber da können sie nicht ewig bleiben. Und dann finden sie keine Wohnung. Und im Frauenhaus haben sie schon den Kitaplatz verloren, weil sie keinen Platz im Frauenhaus dort gefunden haben, wo sie lebten, oder dies zu gefährlich war. Außerdem sind die Frauen häufig psychisch schwer beeinträchtigt, und in den Frauenhäusern ist es ja auch nicht gerade ideal. Wenn die Betroffenen etwa aus einer sogenannten Hausfrauenbeziehung kommen, ist es fast unmöglich, sich materiell zu sichern. Oft zahlen die Täter keinen oder nur schleppend Unterhalt. Wenn sie in Untersuchungshaft kommen, zahlen sie gar nicht mehr. Aber selbst eine berufstätige Frau hat es schwer, aus dem Frauenhaus heraus zu arbeiten. Weil sie das Kind nicht mehr untergebracht hat oder weil sie ihren Job nicht mehr ausüben kann.
Wir haben doch mehr berufstätige Frauen heute und dadurch mehr Gleichberechtigung in den Beziehungen. Wirkt sich das nicht positiv aus?
Schon. Aber der Wohnungsmarkt macht es wiederum schwieriger, sich zu trennen. Nehmen wir einmal an, das Paar bewohnt eine schöne, aber nicht abbezahlte Eigentumswohnung. Alles ist darauf aufgebaut, dass beide arbeiten und man zusammenbleibt. Und jetzt schlägt der Mann die Frau, sagen wir, sogar massiv, er kommt in Haft und verliert seinen Job. Sie allein kann den Kredit nicht abbezahlen, muss ausziehen und sich eine Wohnung suchen, die am Ende vielleicht nicht einmal viel billiger ist als der Kredit. Also trennen sie sich nicht, weil sie nicht wissen, wie sie das stemmen sollen. Das geht durch alle Schichten. Wenn ich in einer Mietwohnung wohne und beide arbeiten, ist es auch schwierig. Häufig ist es so: Die Frauen gehen mit den Kindern. Oder sie schaffen es vielleicht sogar, die ehemals gemeinsame Wohnung zugewiesen zu bekommen, können aber aufgrund der Folgen der Gewalterfahrung nicht arbeiten oder sind gewissen Belastungen nicht gewachsen. Die Täter sind häufig unbelasteter.
Also spürt man unter solchen Umständen deutlich, wie ungleich das Verhältnis zwischen Männern und Frauen doch noch ist.
Selbstverständlich. Wir wissen doch alle, wie sich die Einkommensverhältnisse von Männern und Frauen unterscheiden, erst recht, wenn es Kinder gibt. Selten geht der Mann in Teilzeit und die Frau verdient besser.
Wenn der Mann ins Gefängnis muss, kann er keinen Unterhalt mehr zahlen. Das schadet der Frau, und das ist ein Dilemma, oder?
Es ist sehr problematisch. Aber wir müssen deutlich machen, dass wir in dieser Gesellschaft keine Gewalt gegen Kinder und keine Gewalt gegen Frauen akzeptieren.
Fallen Ihnen die Strafen zu mild aus?
Es geht mir nicht um die Höhe der Strafen. Sagen wir es so: Partnerschaftsgewalt ist schon etwas anderes, als Beamte zu beleidigen, aber Letzteres wird dennoch höher bestraft. Viel wichtiger als höhere Strafen wäre allerdings, schnell zu reagieren: verpflichtende Therapien, Umgangsverbote, Kontaktverbote, soziale Trainingskurse und gemeinnützige Arbeit. Wenn ich aber heute anzeige, dass mein Mann mich geschlagen hat, wird in zwei Jahren verhandelt, vielleicht in eineinhalb. Wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, müssen sie Umgang miteinander haben – da kann man nicht auf das Strafverfahren warten. Ich wünsche mir, dass Partnerschaftsgewalt endlich ernst genommen wird, dass man sieht, wie gefährlich Partnerschaftsgewalt ist, und dass endlich in großem Rahmen darüber gesprochen wird.
Was müsste sich in der Rechtsprechung ändern?
Bei den Femiziden, also den Frauenmorden, heißt es oft, der Täter wollte die Getötete zwar misshandeln, aber nicht töten. Nimmt man doch einen Tötungsvorsatz an, so kommt der Unterschied zwischen Totschlag und Mord zum Tragen. Ein Mordmerkmal ist die Heimtücke, die Arg- und Wehrlosigkeit einer Person auszunutzen. Jetzt ist aber eine Person, die immer wieder von ihrem Mann geschlagen wird, nicht arglos. Also handeln diese Männer nicht aus Heimtücke und auch nicht aus niedrigen Beweggründen, wenn sie etwa deshalb getötet haben, weil sie eifersüchtig waren, eifersüchtig auf den neuen Freund, bestürzt darüber, dass es die Frau wagte, sich zu trennen. Deshalb werden diese Männer oft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Ich finde, das könnte man auch anders sehen. Man könnte es so sehen, dass jemand, der seine Frau regelmäßig so schwer misshandelt, dass sie eines Tages stirbt, jederzeit ihren Tod billigend in Kauf nimmt. Dass er eigentlich die ganze Zeit Glück hatte, dass es nicht passiert ist. Und man müsste sagen, es gibt nichts Niedrigeres, als jemanden aus Eifersucht umzubringen. Umgekehrt ist es aber so, dass Frauen, die ihre Männer umbringen, die sie jahrelang misshandelt haben, häufig wegen Mordes verurteilt werden, weil sie aus Heimtücke handeln.
Was könnte mehr helfen als Strafen?
Mir fällt nur wenig dazu ein. Ich denke, es wäre sehr wichtig, tatsächlich Gewalt gegen Frauen als Massenphänomen anzusehen und gesamtgesellschaftlich zu ächten. Es gibt wenige Menschen, die besser aus dem Gefängnis rauskommen, als sie reingegangen sind. Und wir alle wissen, wie wenig abschreckend Strafe sein kann. Im Familienrecht müsste man über den Umgang nachdenken, da geht es aber nicht um Strafe, sondern um das Kindeswohl. Man könnte darüber nachdenken, zu sagen, bei einer Scheidung nach partnerschaftlicher Gewalt muss der nacheheliche Unterhalt viel länger gezahlt werden, weil die Frau durch psychische Probleme Einbußen hat. Außerdem ein Rentenausgleich. Dass ich nicht auch noch an den schlagenden Ehemann meine Rentenansprüche abgeben muss. Aber solange nicht so gedacht wird, müssen wir mit Strafe arbeiten, denn Straflosigkeit wäre ja ein fatales Zeichen. Und wir haben ja oft fast eine Straflosigkeit. Viele Verfahren werden eingestellt. Ich glaube an die Konsequenz.
Wie sehen Sie das Problem mit dem Umgang, wenn Kinder da sind?
Wenn es nur die Gewalt gegen die Frau gibt, hindert das kein Familiengericht der Welt daran, dem Mann Umgang mit seinen Kindern zu gewähren. Aber jemand, der seiner Frau gegenüber gewalttätig ist, ist auch nicht geeignet, mit den Kindern Umgang zu haben. Oder er muss nachweisen, dass er sich damit auseinandersetzt, dass er weiß, dass man seine Frau, dass man niemanden schlagen darf. Denn wie erzieht er sonst seine Kinder?
Wie viel haben Sie mit diesen Männern zu tun?
Ich sehe sie meist nur im Gericht. Das sind ja ganz normale Männer.
Ist den Männern klar, dass sie ein Unrecht begehen?
Ich halte viele Vorträge über das Thema. Es kommen keine Männer, um sich das anzuhören. Gewalt gegen Frauen ist ein Frauenthema, heißt es, dabei ist es ein Männerthema. Es ist überhaupt wenig Thema. Meine Kinder haben in der Schule vom fremden Mann gehört, der sie missbrauchen oder töten könnte, aber sie haben noch nie in der Schule darüber gesprochen, dass es Kinder gibt, die Gewalt zu Hause erleben. Dabei muss es, rein statistisch, in jeder Klasse nicht nur ein von Gewalt betroffenes Kind geben. Es wäre sehr wichtig, den Kindern den Raum zu geben, darüber zu sprechen, ihnen zu vermitteln, dass es etwas ist, das üblich ist in unserer Gesellschaft, aber dass wir das nicht wollen, und wenn ihr so etwas erlebt, könnt ihr euch an uns wenden.
In München gibt es MIM, ein Programm für Männer, die gewalttätig sind. Genau, das Münchner Modell ist einzigartig bisher, und einzigartig gut.
Es ist nur leider so, dass sich nicht alle daran halten. Genau über solche Modelle muss man aber nach- und weiterdenken. Es hat sich mal die Annahme durchgesetzt, dass Therapien nur funktionieren, wenn sie freiwillig sind. Ich glaube das nicht. Vielleicht funktioniert es besser freiwillig, aber gar nichts zu machen funktioniert auch nicht. Wenn einer sich hundert Stunden in so eine Gruppe reinsetzen und sich anhören muss, was da gesagt wird, wird er sich damit auseinandersetzen. Ob das zum Ziel führt, wissen wir nicht, aber es ist einen Versuch wert.
Was könnte die Instanbul-Konvention bringen?
Es ist endlich ein wirkliches Bekenntnis dafür, Gewalt gegen Frauen verhindern zu wollen. Aber es dauert, bis sich solche Konventionen durchsetzen. Es gibt keine große Lobby, die dahintersteht. Keine Fonds, keine Ressourcen. Und die Frauen sind meistens nicht so gut aufgestellt, dass sie bis vors Bundesverfassungsgericht oder bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen würden.
Welche Rolle sollte die Presse spielen?
Die Presse müsste aufhören, von Familiendramen zu sprechen, und die Morde an Frauen benennen, wie es in anderen Ländern ist, wo gegen Femizide demonstriert wird. In Deutschland gibt es noch nicht einmal die Anerkennung, dass es ein Massenphänomen ist. Es wäre wichtig, zu berichten, wie viele Frauen massiv Schaden von Partnerschaftsgewalt davontragen, psychisch und ökonomisch. Und, ganz wichtig: Man müsste den Frauen glauben und nicht grundsätzlich misstrauen. Wenn es um sexualisierte Gewalt geht, wird ja immer erst abgewehrt. Es gibt den Mythos der stets lügenden Frau. Und daran muss gearbeitet werden.
Das ist wie bei #Metoo.
Ja, dieser Reflex vieler Männer, alles weit von sich zu weisen und immer erst mal an eine Falschbeschuldigung zu denken. Natürlich ist jede Falschbeschuldigung schlecht, aber es ist eher umgekehrt, es gibt eher viele Menschen, die schlimme Sachen machen, die folgenlos bleiben. Ich fand sehr hilfreich, bei #Metoo zu erkennen, dass es in allen Schichten vorkommt, bei Frauen, die Geld und Karriere haben und es trotzdem nicht öffentlich machen konnten. Weil sie vor diesem Reflex Angst hatten, zu Recht.
Sie sagen, Partnerschaftsgewalt kommt in allen Schichten und Milieus vor. Viele glauben, in muslimischen Familien sei sie vorprogrammiert wegen der patriarchalischen Struktur.
Ich nehme es nicht so wahr. Ich vertrete durchaus auch Frauen aus muslimischen Familien, aber ich vertrete mehr Frauen, die aus nicht muslimischen Zusammenhängen kommen. Die Trennlinie liegt nicht bei einem bestimmten Glauben. Ich habe entsetzliche Verfahren gehabt in katholischen Familien. Es gibt es tatsächlich in allen gesellschaftlichen Kreisen, in akademischen Kreisen wie in Geflüchtetenunterkünften. Bei Menschen, die Transferleistungen erhalten, wie bei Vorstandsvorsitzenden. Es geht, wie ich anfangs schon sagte, immer um Macht. Es ist gefährlich und falsch, zu behaupten, diese Gewalt käme von außen, den anderen, den Fremden. Das geht an der Problematik vorbei.
Man könnte gewalttätige Männer auch als Opfer unserer Gesellschaft sehen.
Klar. Viele Männer haben auch nur ein Verhalten übernommen. Wenn wir uns erinnern, war Gewalt gegen Kinder vor nicht allzu langer Zeit als Erziehungsmittel gesellschaftlich anerkannt. In der Generation meiner Großeltern war es noch selbstverständlich, Kinder zu prügeln, wenn sie etwas falsch gemacht haben. Es gibt sicher immer noch Kinder, die geschlagen werden, aber es ist gesellschaftlich nicht mehr so akzeptiert. Auch im öffentlichen Raum sieht man nicht mehr oder seltener, dass Kindern eine Ohrfeige gegeben wird, das war in meiner Kindheit noch anders.
Die Gesellschaft akzeptiert im Grunde auch Gewalt in Partnerschaften nicht.
Ich glaube, dass der Sinneswandel in der Kindererziehung funktioniert hat, weil es ein gesellschaftliches Umdenken gab. Bei der Gewalt gegen Frauen geht es auch vor allem um gesellschaftliches Umdenken. Und es geht um das Geschlechterverhältnis. Um Männlichkeit. Müssen Männer stark sein, müssen sie mehr Rechte haben? Ich bin davon überzeugt, dass Gleichheit und vor allem Gleichberechtigung ein wichtiger Schritt sind, um weitere geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern.
Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der völkerrechtliche Vertrag wurde 2011 ausgearbeitet, 2017 wurde der Vertrag auch von Deutschland ratifiziert. Der Vertrag schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert werden muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Hilfsangebote für Frauen müssen verbessert und Bürger über Bildungsangebote für dieses Thema sensibilisiert werden. Zu den Maßnahmen gehören Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe und Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten wie Frauenhäusern, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung (Artikel 39) und sexuelle Belästigung (Artikel 40) vorzugehen. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Ebenso sind nach Artikel 41 die Anstiftung zu den Handlungen nach Artikeln 33 bis 39 und der Versuch unter Strafe zu stellen.
Anlaufstellen
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
(Notrufnummer des Bundesministeriums Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
08000 116016
Beratungsstelle Frauennotruf
www.frauennotrufmuenchen.de 089 763737
Weißer Ring e. V.
muenchen-bayernsued.weisser-ring.de 0151 55164687
Frauenhilfe München e. V.
www.frauenhilfemuenchen.de
089 354830
Münchner Notfallambulanz für Opfer häuslicher Gewalt am Rechtsmedizinischen Institut der Universität München
089 218073011
Münchner Informationszentrum für Männer e. V. www.maennerzentrum.de 089 5439556